Beschreibung
Die Fachkraft hat das Wunsch- und Wahlrecht der Menschen mit Behinderung zu berücksichtigen und deren Selbstbestimmung zu fördern. Neben den dafür erforderlichen Fachkenntnissen werden daher auch die für die tägliche Arbeit notwendige Stärkung der sozialen und persönlichen Kompetenzen vermittelt.
Der Lehrgang entspricht den Anforderungen zur Erlangung der Sonderpädagogischen Zusatzqualifikation nach § 9 Abs. 3 Werkstättenverordnung, die für Fachanleiter*innen, welche verbindlich vorgeschrieben ist.
Ziel dieser Fortbildung ist die Erweiterung der beruflichen Handlungsfähigkeit der Geprüften Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung.
Sie sollen in die Lage versetzt werden, personenzentrierte berufliche Bildungs- und Beschäftigungsmaßnahmen sowie arbeitsbegleitende Maßnahmen für Menschen mit Behinderung durchzuführen, um ihnen die Teilhabe am Arbeitsleben zu ermöglichen.
Inhalte
Diese Weiterbildung führen wir auf der Grundlage der Prüfungsverordnung (GFABPrV) vom 13.12.2016 und den Empfehlungen des Arbeitskreises Qualitätsstandards für die SPZ und gFAB der BAG:WfbM (2005) durch.
Der Lehrgang entspricht den Anforderungen zur Erlangung der Sonderpädagogischen Zusatzqualifikation nach § 9 Abs. 3 Werkstättenverordnung, die für Fachanleiter*innen verbindlich vorgeschrieben ist.
Darüber hinaus haben Teilnehmer*innen mit Ausbildungseignungsprüfung die Möglichkeit, den Abschluss „Rehabilitationspädagogische Zusatzqualifikation für Ausbilder und Ausbilderinnen“ (ReZa), zu erlangen.
Termine
Die Fortbildung gliedert sich in 11 Seminarböcke.
Dazu kommen Transferaufgaben, die Abschlussarbeit und Prüfungen.
- Seminarblock 1 = 08.01.2024 - 12.01.2024
- Seminarblock 2 = 05.02.2024 - 09.02.2024
- Seminarblock 3 = 04.03.2024 - 08.03.2024
- Seminarblock 4 = 22.04.2024 -26.04.2024
- Seminarblock 5 = 13.05.2024 - 17.05.2024
- Seminarblock 6 = 10.06.2024 - 14.06.2024
- Seminarblock 7 = 22.07.2024 - 26.07.2024
- Seminarblock 8.1 = 02.09.2024 -04.09.2024
- Seminarblock 8.2 = 23.09.2024 - 24.09.2024
- Seminarblock 9.1 = 04.11.2024 -05.11.2024
- Seminarblock 9.2 = 20.11.2024 - 22.11.2024
- Seminarblock 10 = 16.12.2024 - 20.12.2024
- Seminarblock 11 = 13.01.2025 - 17.01.2025
- jeweils 08:30 Uhr bis 16:30 Uhr
Gut zu wissen
Anmeldeschluss: 01.12.2023
Teilnahmegebühr: 6950,00,00 €
Zahl der Teilnehmer*innen: max. 16 Personen
In den Teilnahmegebühren enthalten:
Seminargetränke,
Kaffeepausen,
Mittagessen,
Seminarunterlagen
Veranstaltungsort:
Campus der gpe Mainz
Dekan-Laist-Straße 13
55129 Mainz (Hechtsheim)
Sonstiges:
Sollten Sie eine besondere Kostform benötigen oder behinderungsbedingte Bedarfe haben, dann sprechen Sie uns bitte an.
Die Seminarräume sind für mobilitätseingeschränkte Menschen geeignet.
Behindertengerechte Toiletten sind vorhanden.
Hochschulzugangsberechtigung
Mit der bestandenen Prüfung erlangen die Teilnehmenden die allgemeine Hochschulzugangsberechtigung.
Die Hochschulzugangsberechtigung ist die Grundlage, um sich für einen Studienplatz zu
bewerben. Um sich in einen Studiengang einschreiben zu können, ist die Hochschulzulassung
erforderlich. Über die Zulassungsverfahren informieren die Hochschulen.
Grundsätzlich gilt: Rechtliche Gültigkeit besitzen die jeweiligen landesrechtlichen Regelungen.