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Wie kann ich mich für ein gFAB-Seminar anmelden?
Die Anmeldung erfolgt über unseren Shop. Gehen Sie auf das entsprechende Seminar und legen es in den Warenkorb.
Können an Ihren gFAB-Seminaren nur bestimmte Personen teilnehmen bzw. sind dafür bestimmte Voraussetzungen oder Vorkenntnisse nötig?
An den gFAB-Seminaren von Campus können alle Menschen teilnehmen. Wichtig ist, dass eine verbindliche Anmeldung vorliegt und die Seminargebühren bezahlt wurden. Es sind keine besonderen Voraussetzungen oder Vorkenntnisse erforderlich. Die gFAB-Seminare können mit einer Prüfung abgeschlossen werden. Für die Prüfung müssen die Voraussetzungen zur Zulassung erfüllt sein.
Wie ist die Prüfung zur gFAB geregelt?
Für die Prüfung ist die zuständige Stelle verantwortlich. In Rheinland-Pfalz ist es das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung, Rheinallee 97-101, 55118 Mainz (Licht.Silvia@lsjv.rlp.de, grossekettler.alexandra@ljsv.rlp.de). Die Prüfung wird von den Prüfungsausschüssen (vom Land berufen) abgenommen. Zur Prüfung muss man sich bei der zuständigen Stelle schriftlich anmelden.
Wer kann zur Prüfung zugelassen werden?
Die Zulassung zur Prüfung ist in der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss geregelt. Zur Prüfung kann zugelassen werden, wer bestimmte berufliche Voraussetzungen erfüllt, darunter einschlägige Berufserfahrung und Ausbildung. Abweichungen sind möglich, wenn vergleichbare Fertigkeiten nachgewiesen werden können.
Ist die Teilnahme am Seminar Pflicht, um die Prüfung ablegen zu können?
Die Teilnahme am Seminar ist nicht verpflichtend, um die Prüfung ablegen zu können. Es wird jedoch empfohlen, da das Seminar auf die Prüfung und deren Inhalte vorbereitet.
Wird mit der Teilnahme am Seminar die Werkstättenverordnung erfüllt?
Mit der Teilnahme am Seminar wird § 9 (3) der Werkstättenverordnung erfüllt, der eine sonderpädagogische Zusatzqualifikation erfordert.
Was passiert, wenn ich an einigen Seminarteilen nicht teilnehmen kann?
Falls Sie aufgrund von Krankheit oder anderen Gründen nicht an allen Teilen des Seminars teilnehmen können, haben Sie die Möglichkeit, diese Teile in den folgenden Schulungen nachzuholen. Es ist ratsam, Campus darüber zu informieren, aber eine AU-Bescheinigung ist nicht erforderlich. Die Nicht-Teilnahme hat keinen Einfluss auf die Prüfungszulassung.
Ist die Teilnahme an der Prüfung verpflichtend?
Ob die Teilnahme an der Prüfung erforderlich ist, klären Sie bitte mit Ihrem Arbeitgeber. Campus ist nur für die Durchführung des Seminars zuständig, und das Bestehen der Prüfung ist nicht notwendig, um die Werkstättenverordnung zu erfüllen.