Werkstattgespräche: Entlohnung

96,00 €*

C24-032 Werkstattgespräche: Entlohnung

Seminar
Produktnummer: C24-032
Seminarnummer: C24-032
Kategorie: Führung und Leitung
Termin: 19.03.2024, Uhrzeit: 14:00 bis 17:30 Uhr
Art der Veranstaltung: Online-Seminar


Beschreibung

Die Ergebnisse aus dem Forschungsbericht des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) zur Entgeltsituation in deutschen WfbM stellen das Werkstättensystem, wie wir es heute kennen, infrage. Es steht eine tiefgreifende, das Wesen der Werkstatt für behinderte Menschen nachhaltig verändernde Reform bevor. Von den Auftraggebern der Studie wurden im Ergebnis vier Handlungsfelder definiert, in denen man in der kommenden Zeit verstärkt aktiv werden wird. Ziel aller Maßnahmen ist es, die Werkstatt konventionskonform zu machen. Das Selbstverständnis einer WfbM, nämlich personenzentrierte Angebote für leistungsberechtigte Menschen mit Behinderung zusammenzustellen, steht auf dem Spiel. Reformvorstellungen beinhalten gar die Aufspaltung und Abtrennung ganzer Werkstattbereiche oder die Unterscheidung von Menschen mit Behinderung in leistungsfähigere zu leistungsschwächeren Menschen mit Behinderung. Im Mittelpunkt steht die Umsetzung der Bestimmungen der UN Behindertenrechtskonvention, nicht die Umsetzung personenzentrierter Teilhabeangebote, auf die die Menschen mit Behinderung heute noch einen Rechtsanspruch haben. Unsere neue Reihe „Werkstattgespräche“ greift die wesentlichen Kritikpunkte auf und erarbeitet Lösungsstrategien. Thomas Umsonst und Michael Zobeley nennen darin zum einen die derzeit diskutierten Reformvorschläge und ordnen sie in den politischen Kontext ein. Zum anderen machen sie Vorschläge zur Umsetzung einer reformierten WfbM-Welt von morgen.


Inhalte

Es dürfte unstrittig sein, dass die Entlohnung in WfbM nicht „angemessen“ sein kann - schon allein aufgrund des gesetzlichen Rahmens und der Besonderheit des Werkstättensystems. Dem gegenüber steht der allgemeine Arbeitsmarkt: Löhne und Gehälter werden dort an der (erwarteten) Rentabilität der Arbeitskraft bemessen. Werkstattbeschäftigte gelten behinderungsbedingt als in ihrer Leistungsfähigkeit eingeschränkt. „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ trifft eben nicht zu, da die faktische Arbeitsleistung nicht annähernd einem Mindestlohn entspricht. Sonst läge ja eine Erwerbsfähigkeit vor, die wiederum einer Kontraindikation zur WfbM entspräche.


Referenten

Thomas Umsonst
Geschäftsführer der Landesarbeitsgemeinschaft Werkstätten Rheinland-Pfalz (LAG WfbM RLP), BVGD-zertifizierter Gästeführer der Stadt Mainz

Michael Zobeley
Referent Fort- und Weiterbildung für Menschen mit und ohne Behinderung und Mitglied des Prüfungsausschusses gFAB / Apäd Mitglied Ausschuss Reha / LAG: WfbM RLP


Termin

19.03.2024 14:00 bis 17:30 Uhr


Gut zu wissen

Anmeldeschluss: 16.02.2024
Teilnahmegebühr: 96,00 €
Veranstaltungsort:
Die Veranstaltung findet ONLINE als Videokonferenz über Zoom statt.
Sonstiges:
Für das Webinar benötigen Sie ein Endgerät inklusive Mikrofon und Kamera, mit dem Sie an einer Videokonferenz teilnehmen können (PC, Laptop, Tablet oder Smartphone).