Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung (gFAB 9)
Seminarnummer: C24-005
Termin: Mo. 20.01.2025 - Fr. 05.12.2025
Art: Weiterbildung / entspricht den Anforderungen einer Sonderpädagogischen Zusatzqualifikation (SPZ) nach § 9 Abs. 3 WVO
BESCHREIBUNG
Werkstätten für Menschen mit Behinderung und vergleichbare Einrichtungen sind auf gut ausgebildete Fachkräfte angewiesen. Fachanleiter*innen bzw. Gruppenleiter*innen arbeiten jeden Tag eng mit den betreuten Personen zusammen. Sie beurteilen Ressourcen und Förderbedarfe, erarbeiten Teilhabepläne, begleiten die berufliche Bildung, passen Arbeitsplätze und -prozesse den individuellen Bedarfen an und sichern den Rehabilitationsauftrag der WfbM. Auch die persönliche Entwicklung der Klient*innen sowie Teamprozesse der Gruppe werden von den Fachkräften begleitet. Klient*innen sollen befähigt werden, ihre Leistungs- und Erwerbsfähigkeit wiederzugewinnen, zu erhalten und weiterzuentwickeln. Dabei steht ihr Wunsch- und Wahlrecht und ihre Selbstbestimmung bei der Teilhabe am Arbeitsleben an erster Stelle.
Die Fachkräfte arbeiten an der Schnittstelle zwischen Klient*innen, Leistungsträgern und dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Damit sie diese anspruchsvolle Aufgabe gut bewältigen können, ist eine sonderpädagogische Zusatzqualifikation (SPZ) für Fachanleiter*innen verbindlich vorgeschrieben.
Der Lehrgang vermittelt die erforderlichen Fachkenntnisse und fördert die für die tägliche Arbeit notwendigen sozialen und persönlichen Kompetenzen. Für die Fachkräfte bedeutet das eine deutliche Erweiterung der beruflichen Handlungsfähigkeit.
INHALTE
Die Inhalte des Lehrgangs decken folgende Handlungsbereiche ab:
- Eingliederung und Teilhabe am Arbeitsleben personenzentriert gestalten
- Berufliche Bildungsprozesse personenzentriert planen, steuern und gestalten
- Arbeits- und Beschäftigungsprozesse personenzentriert planen und steuern sowie Arbeitsplätze personenzentriert gestalten
- Kommunikation und Zusammenarbeit personenzentriert planen, steuern und gestalten
Grundlage sind die Prüfungsverordnung (GFABPrV) vom 13.12.2016 und die Empfehlungen des Arbeitskreises Qualitätsstandards für die SPZ und gFAB der BAG:WfbM (2005). Der Lehrgang entspricht den Anforderungen zur Erlangung der Sonderpädagogischen Zusatzqualifikation nach § 9 Abs. 3 WVO.
ZULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN
Für den Lehrgang selbst gelten keine besonderen Zugangsvoraussetzungen.
Für die Zulassung zur Prüfung gelten die in § 2 GFABPrV formulierten Zulassungsvoraussetzungen.
Bei Fragen dazu beraten wir Sie gern!
ABSCHLUSS
Mit Besuch des Lehrgangs erlangen Teilnhemer*innen die Sonderpädagogische Zusatzqualifikation gemäß § 9 Abs. 3 WVO und qualifizieren sich zu Fachkräften zur Arbeits- und Berufsförderung. Das Ablegen der Prüfung ist dafür nicht zwingend notwendig.
Darüber hinaus haben die Teilnehmer*innen im Rahmen unseres Lehrgangs die Möglichkeit, den Abschluss Rehabilitationspädagogische Zusatzqualifikation für Ausbilder und Ausbilderinnen (ReZA) zu erlangen.
Im Anschluss an den Lehrgang erfolgt eine dreiteilige Prüfung. Mit erfolgreich abgelegter Prüfung erlangen die Teilnehmer*innen den bundesweit anerkannten Abschluss zur geprüften Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung.
Die erfolgreich abgelegte Prüfung gilt auch als eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung*.
ORGANISATORISCHES
- 55 Tage Präsenzunterricht in 11 Wochenblöcken über einen Zeitraum von 12 Monaten
- 4 Transferaufgaben, die im eigenen Betrieb bearbeitet werden
- Selbstorganisiertes Lernen über eine digitale Lernplattform
Termine
Seminarblock 1: 20.-24.01.2025
Seminarblock 2: 17.-21.02.2025
Seminarblock 3: 17.-21.03.2025
Seminarblock 4: 07.-11.04.2025
Seminarblock 5: 12.-16.05.2025
Seminarblock 6: 23.-27.06.2025
Seminarblock 7: 18.-22.08.2025
Seminarblock 8: 15.-19.09.2025
Seminarblock 9: 06.-10.10.2025
Seminarblock 10: 03.-07.11.2025
Seminarblock 11: 01.-05.12.2025
Seminarzeit
jeweils 08:30 Uhr bis 16:30 Uhr
Prüfung
Im Anschluss an den Lehrgang erfolgt die dreiteilige Prüfung:
- Schriftliche Aufsichtsarbeit
- Durchführung eines Projektes im eigenen Betrieb und schriftliche Projekarbeit
- Projektpräsentation und Fachgespräch
Die Termine und Fristen hierfür werden im Lehrgang bekannt gegeben.
KOSTEN
In den Kursgebühren von 6.950,00 € sind enthalten:
- Lehrgang über 55 Seminartage
- Seminarunterlagen
- Zugang zur und Nutzung der digitalen Lernplattform
- Ausgewogene und umfangreiche Seminarverpflegung vor Ort
(Kalt- und Heißgetränke, Frühstückssnack, vegetarisches Mittagsbuffet, Obst und Gebäck) - Abwicklung der Prüfung
ÜBERNACHTUNG
Eine Übernachtung ist nicht in den Seminargebühren inbegriffen. Wenn Sie eine Übernachtung benötigen, empfehlen wir Ihnen das Hotel INNdependence. Von dort kommen Sie bequem mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu Campus. Weitere Hotels befinden sich in fußläufiger Nähe zum Veranstaltungsort.
GUT ZU WISSEN
Anmeldeschluss: 01.12.2024
Zahl der Teilnehmer*innen: max. 18 Personen
Veranstaltungsort:
Campus der gpe, Dekan-Laist-Straße 13, 55129 Mainz (Hechtsheim)
*) HOCHSCHULZUGANGSBERECHTIGUNG
Mit der bestandenen Prüfung erlangen die Teilnehmer*innen die allgemeine Hochschulzugangsberechtigung. Die Hochschulzugangsberechtigung ist die Grundlage, um sich für einen Studienplatz zu bewerben. Um sich in einen Studiengang einschreiben zu können, ist die Hochschulzulassung erforderlich. Über die Zulassungsverfahren informieren die Hochschulen. Grundsätzlich gilt: Rechtliche Gültigkeit besitzen die jeweiligen landesrechtlichen Regelungen.